AGB

Geschäftsbedingungen

 

1. Startpaket

Das Startpaket und die Transponderkaution werden mit dem ersten Beitrag erhoben und fällig.

 

2. Fälligkeit des Beitrages

Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens am 3. Werktag des entsprechenden Zeitraums im Voraus zahlungsfällig.

Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 5,00 Euro pro Mahnung erhoben.

 

3. Schuldhafte Nichtleistung

Wird mindestens ein Beitrag schuldhaft nicht termingerecht bezahlt, können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungs-termin sofort fällig gestellt werden.

 

4. Lastschriftverfahren

Die umseitige Genehmigung des Lastschriftverfahrens bezieht sich auf Beiträge, Einkäufe im Club, Mahnspesen, Stornogebühren und Verzugszinsen. Eine Änderung der Bankverbindung ist sofort anzuzeigen. Sollte die Einzugsermächtigung widerrufen werden, so erhöht sich der Mitgliedsbeitrag wegen des hierdurch entstehenden Mehraufwandes um pauschal 10%. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos, fallen Stornokosten der jeweiligen Bank, sowie zusätzlich 6,00 Euro Bearbeitungsgebühr unsererseits, zu Lasten des Mitglieds an. Dem Mitglied bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

5. Schriftformklausel

Sämtliche auf das Vertragsverhältnis gerichtete Erklärungen, insbesondere (aber nicht abschließend) Kündigungen, Anträge auf Aussetzung, Änderungen der Zahlungsfälligkeiten, Geltendmachung von beiderseitigen Ansprüchen jeder Art, etc. bedürfen für beiden Vertragsparteien der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sie können Ihre Kündigung bei einem unserer Mitarbeitern abgeben oder per Einschreiben gegen Rückschein, oder per E-Mail eingescannt mit Ihrer Unterschrift an uns schicken und sich den Empfang von uns bestätigen lassen.

 

6. Fälligkeit der Rückerstattungsansprüche

Sollte das Recht auf außerordentliche Kündigung erfolgen, wird der zurück zu erstattende Betrag am Ende der regulären Vertragslauf-zeit ausbezahlt.

 

7. Übertragbarkeit

Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können durch den Club an einen etwaigen Dritten bzw. Rechtsnachfolger übertragen werden. Dieser hat eine Aufnahmegebühr in Höhe von 60 Euro zu bezahlen.

 

8. Beitragsanpassung

Die Clubleitung ist berechtigt, die Beiträge anzupassen wenn vom außerordentlichen Kündigungsgrund (Punkt 14b) der AGBs Gebrauch gemacht wird. Hierbei wird die Differenz der Mitgliedsbeiträge zu denen der tatsächlichen Laufzeit ermittelt und dem Kunden nachgerechnet.

 

9. Vertragsumfang

Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der Clubräume berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis, die Teilnahme an Kursstunden auf gemischter Miet-& Dienstvertragsbasis, sowie die Mitbenutzung der Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des Clubs. Das Mitglied ist berechtigt, den Club zu den jeweils ausgehängten Öffnungszeiten zu nutzen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

 

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort sind die Clubräume.

 

11. Transponder & Solariumkarte

Der Inhalt der Empfangsbestätigung für den Empfang des Transponders ist Bestandteil dieses Vertrages. Für den Transponder, sowie je nach Vertragsvereinbarung für die Solariumkarte, wird eine Kaution von jeweils 10,00 Euro fällig.

 

12. Solarium Flatrate

Für die monatliche Nutzung des Solarium-Flatrate-Angebotes ist ein monatlicher Beitrag von pauschal 10,00 Euro fällig. Die Nutzung beschränkt sich auf maximal 20 Minuten täglich und ist ausschließlich in Verbindung mit der Solariumkarte gültig. Die Solarium-Flatrate-Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom jeweiligen Mitglied genutzt werden.

 

13. Störung des Clubbetriebes 

Sollte der Clubbetrieb für eine längere Zeit, aber maximal bis zu 4 Wochen gestört werden, so ruht die Mitgliedschaft in diesem Zeitraum.

 

14. Umzug des Clubs

Werden die Clubräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort liegt, so bleibt die Mitglied-schaft aufrecht. Andernfalls ist das Mitglied zur fristlosen Kündigung ab dem Zeitpunkt des Umzuges berechtigt.

  

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der umseitige Wohnort des Mitgliedes, dessen Wechsel dem Club unverzüglich angezeigt werden muss.

 

16. Haftungsbeschränkung

Der Club haftet für den Verlust von Wertgegenständen und für Unfälle nur im Rahmen seiner im Club ausgehängten Haftpflicht-versicherung und im Übrigen nur bei einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

 

17. Persönliche Daten

Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner persönlichen Daten an den Club einverstanden.

 

18. Hausordnung

Die öffentlich ausgehängte Hausordnung ist einzuhalten.